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Schutz vor dem Passivrauchen
Die Grünen Schweiz stimmen der vorgeschlagenen Änderung des Arbeitsgesetzes, Arbeitsplätze rauchfrei zu gestalten, voll und ganz zu. Dass aufgrund von Passivrauchen unser Land jährlich mehrere hundert vorzeitige Todesfälle erleidet und eine halbe Milliarde Kosten tragen muss, darf nicht weiter hingenommen werden.
Für die Grünen Schweiz sind Prävention und Gesundheitsförderung ein zentrales Anliegen. Einer unserer Grundsätze lautet, dass jeder Mensch das Recht hat, „in einer gesunden Umwelt in Würde und Frieden leben zu können“.
Der vorgeschlagenen Änderung des Arbeitsgesetzes stimmen wir deshalb voll und ganz zu. Dass unser Land jährlich mehrere hundert vorzeitige Todesfälle erleidet und eine halbe Milliarde Kosten tragen muss, darf nicht weiter hingenommen werden. Der Schutz vor Passivrauch ist höher zu gewichten als die Freiheit der Raucher/innen, auch dort rauchen zu können, wo andere arbeiten. Folgende Punkte möchten wir betonen:
- Mit der vorgeschlagenen Ergänzung des Arbeitsgesetzes kann mit geringem administrativem Aufwand ein Grossteil der Bevölkerung vor Passivrauch geschützt werden. Die meisten öffentlich zugänglichen Räume sind ebenfalls Arbeitsplätze.
- Die Gesetzesänderung ist Voraussetzung zur notwendigen Änderung von Art. 19 der Verordnung 3 zu Art. 6 des Arbeitsgesetzes, der in seiner bisherigen Formulierung eines der wichtigsten Hindernisse zur Umsetzung eines effektiven Schutzes vor Passivrauch am Arbeitsplatz darstellte. Gemäss der heute gültigen Verordnung ist es Sache der Arbeitnehmer(innen), sich das Recht auf einen rauchfreien Arbeitsplatz zu verschaffen. Dieser Umstand berücksichtigt in keiner Weise, dass Tabakrauch die grösste Quelle von Luftverschmutzung in Innenräumen ist und dass für Tabakrauch keine Grenzwerte festgelegt werden können, weil schon kleinste Mengen gesundheitsschädigend sind.
- Tabakrauch ist die grösste Quelle von Luftverschmutzung in Innenräumen, in denen geraucht wird. Passivrauchen verursacht Krankheit, besonders Lungenkrebs und Herzstörungen, und führt zu frühzeitigem Tod. Schätzungen für die Schweiz ergeben, dass dem Passivrauchen jährlich rund 1000 Menschen zum Opfer fallen. Eine technische Lösung zur Eliminierung der durch Tabakrauch verursachten Innenluftverschmutzung gibt es nicht. Leistungsstarke Lüftungssysteme beseitigen einzig die sichtbaren Teile des Rauchs. Zahlreiche Untersuchungen zeigen, dass Personen, die am Arbeitsplatz dem Passivrauchen ausgesetzt sind, gesundheitlich in kurzer Zeit von der Umstellung auf rauchfreien Betrieb profitieren.
- Trotz Luftfilter bleiben die hochgiftigen Gase des Tabakrauchs in den Innenräumen zurück. Die Entlüftung von Innenräumen müsste die Stärke eines Sturms erreichen, um einen deutlichen Schutz vor diesen Gasen zu gewährleisten. Rauchfreie Innenräume sind der einzig effektive Schutz vor Passivrauch und seinen gesundheitsschädigenden Wirkungen.
- Die vorgeschlagene Lösung weist Lücken auf. Für Familienbetriebe und Betriebe ohne Angestellte hat sie keine Gültigkeit. Daher unterstützen wir die laufenden Bestrebungen auf kantonaler Ebene, öffentlich zugängliche Räume und insbesondere Gaststätten rauchfrei zu gestalten. Kantonale Gesetze können Gaststätten ohne Angestellte mit einschliessen. So kann der Schutz vor Passivrauchen weiter verbessert werden.
- Den Kommissionsvorschlag, zukünftig eine nationale einheitliche Regelung, die alle Bereiche abdeckt, anzustreben, unterstützen wir ebenfalls. Nur so kann der Schutz vor Passivrauchen auf alle Arbeitsplätze und öffentlich zu-gänglichen Orte ausgedehnt werden.
- Die Zulassung von Rauchräumen ist mit baulichen Massnahmen verbunden. Die Rauchräume müssen über eine separate Lüftung verfügen. Zudem müssen Massnahmen getroffen werden, welche garantieren, dass keine Rauchimmissionen in andere Räume dringen können.

